AGB
LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteile aller Lieferverträge des Verkäufers. Sie schließen Einkaufsbedingungen des Käufers aus.
Angebote - Preise
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Es gelten die schriftlich vereinbarten Preise oder unsere Listenpreise. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Absatzwegbezogene Werkspreise verstehen sich für komplette Ladungen (ca. 22 to).
Für Lagerlieferungen gelten unsere Listenpreise. Alle Preise sind Euro-Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen von Vorlieferanten werden an Sie weitergegeben.
Lieferzeit
Bei der von uns angegebenen Lieferzeit handelt es sich um Arbeitstage. Sie beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten Bestellung.
Bei Zusendung von Werkszeichnungen beginnt die Lieferzeit nach Eintreffen der von Ihnen bestätigten Ausführungszeichnung bei uns. Die Festlegung des Aufmaßes durch uns erfolgt zur Unterstützung und Entlastung des Bauherrn. Die Lieferzeit beginnt nach Bestätigung unserer Auftragsbestätigung bzw. Aufmaßliste. Lieferfristen werden möglichst eingehalten, jedoch ohne Verbindlichkeit. Die angegebene Lieferzeit nennt den Tag der Versandbereitschaft.
Stornierungen und Rücklieferungen
Es werden nur lagernde Baustoffe in verkaufsfähigem Zustand zurückgenommen. Die Gutschrift wird nur unter Vorlage des Lieferscheins bzw. der Rechnung unter Abzug von mindestens 15 % Bearbeitungsgebühr - ohne Verpackung, enthaltene Frachten und andere Nebenkosten - erteilt. Rückholkosten fallen je nach Zone an, bei Kränen nach Aufwand.
Sonderbestellungen
Sonderbestellungen und Zuschnittaufträge können nicht zurückgenommen werden. Für Sonderbestellungen und Einzelanfertigungen ist eine Stornierung nach Beginn der Anfertigung nicht mehr möglich.
Abholaufträge
Abholaufträge werden am Tage der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaftsmeldung berechnet und lagern für Rechnung und Gefahr des Empfängers an unserem Lager.
Lieferung
Lieferung „frei Baustelle" oder „frei Lager" bedeutet Anlieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter Voraussetzung einer befahrbaren Anfuhrstraße für schwere Lastzüge von mind. 40 t Gesamtgewicht (LKW mit Anhänger oder Sattelfahrzeug). Wird eine Lieferung in unwegsames Gelände verlangt, so haftet der Käufer für alle evtl. dadurch entstehenden Schäden. Die kalkulierte Entladezeit beträgt 3 min.lt - Mehrzeit ist in den Transportkosten nicht enthalten und wird nach Aufwand berechnet, ebenso vom Verkäufer gestellte Abladehilfen.
Die Lager-Preise verstehen sich frei befahrbarer Baustelle zuzüglich einer Fracht je nach Zone in Höhe von 40,00 - 70,00 €. Für Kranentladung werden pro Hub 7,50 € in Rechnung gestellt.
Transportschäden und Fehlmengen
Transportschäden und Fehlmengen sind am Tage des Empfanges der Ware telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Bei Lieferung durch eigenen LKW des Verkäufers sind Bruchschäden und Fehlmengen in Gegenwart des LKW-Fahrers festzustellen. Bei verpackter Ware ist der Empfänger verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Sendung die Ware zu untersuchen und Mängel oder Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen.
Paletten
Paletten werden bei frachtfreier Rücklieferung an unser Lager mit 2,00 - 3,00 € Differenz je Lieferant gutgeschrieben.
Der Empfänger bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein bzw. mit seinem Stillschweigen, die Vollzähligkeit der Sendung und deren unbeschädigte Beschaffenheit am Tage der Lieferung. Bei nicht besetzter Baustelle gilt die Unterschrift des Anlieferers (Fahrers) als Empfangsbestätigung.
Mängelrügen
Der Käufer hat dem Verkäufer Mängel der Ware sofort nach Ablieferung in jedem Falle aber vor der Verarbeitung oder dem Einbau schriftlich anzuzeigen.
Ergänzend zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch die der einzelnen Industriezweige, soweit sie Materialeigenschaften betreffen.
Bei der Lieferung von Rohbaustoffen ist ein Bruchanteil von 3 % technisch nicht vermeidbar und kann als Mängelrüge nicht anerkannt werden.
Zahlung
Zahlung rein netto innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers, auch im eingebauten Zustand.
Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen.
Zusätzliche Bedingungen bei Erdarbeiten und Transporte
Bei Erarbeiten nach Regie werden grundsätzlich die An- und Rückfahrt nach der wirklich benötigten Zeit aufgerechnet, sofern auf dem Lieferschein kein Vermerk über die Anfuhr festgehalten wird. Für durch die Maschine entstandene Kabel- und Leitungsschäden wird keine Haftung übernommen, sofern vom Auftraggeber die genaue Stelle der Leitung nicht dem Fahrer bei Beginn der Arbeiten angegeben wurde. Bei Transporten behalten wir uns vor, das Entgelt im Rahmen der sich nach dem KGS bietenden Möglichkeiten selbst zu bestimmen, sofern dessen Höhe nicht schriftlich vereinbart wurde. Darüber hinaus gilt als Berechnungsgrundlage nach KGS grundsätzlich die Tragfähigkeit der Fahrzeuge laut der in den technischen Daten der Fahrzeughersteller auf nicht öffentlichen Straßen verzeichneten Nutzlast. Leistungen sind grundsätzlich nicht skontierfähig.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien gilt das für den Verkäufer zuständige Gericht für beide Teile als ausdrücklich vereinbart.
Geck Baustoff GmbH Brunnenweg 3-6 91320 Ebermannstadt
Stand 12.07.2016